Arbeitsrecht
Wir können Arbeitsrecht. In und auswendig, von A bis Z.
Für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte.
In Frankfurt und bundesweit. 24/7, persönlich oder digital.
Sie sind Arbeitnehmer oder Angestellter im Öffentlichen Dienst und haben Ärger mit Ihrem Chef? Sie sollen versetzt werden oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben? Ihnen droht die Kündigung oder Sie bekommen keinen Urlaub?
Sie sind Arbeitgeber und müssen Mitarbeiter abmahnen oder kündigen - oder Ihr Unternehmen umstrukturieren? Oder wollen Sie sich einfach nur um Ihr Geschäft kümmern und die Personalarbeit externen Rechtsberatern überlassen?
Oder sind Sie Betriebsrat und müssen über einen Interessenausgleich und Sozialplan verhandeln? Oder brauchen Sie eine Schulung im Betriebsverfassungsrecht?
Herzlichen Glückwunsch, Sie haben uns gefunden!
Arbeitsrecht einfach erklärt und erfolgreich durchgesetzt. Als Fachanwälte kennen wir Ihre Rechte und Pflichten - das sollten Sie auch
Warum Sie bei uns bestens aufgehoben sind:
- Erfahrung & Kompetenz: Wir machen Arbeitsrecht seit Jahren - in Theorie und Praxis. Wir kennen uns aus, bilden uns ständig weiter, treten sicher auf und wissen, wie man erfolgreich mit der Gegenseite oder Behörden verhandelt
- Klartext: Wir erklären Ihnen, was rechtlich möglich, tatsächlich machbar und wirtschaftlich sinnvoll ist. In einer Sprache, die Sie verstehen
- 24/7 für Sie da: Sie erreichen uns rund um die Uhr und erhalten spätestens am nächsten Werktag Rückmeldung von einem Anwalt
- Persönlich oder virtuell, Sie haben die Wahl, wir richten uns nach Ihnen: Kommen Sie in unsere Kanzlei in bester Innenstadtlage am Kaiserplatz, direkt neben dem „Frankfurter Hof“ - Kaffee gibt’s gratis. Oder wir kommunizieren digital: per Telefon, E-Mail, WhatsApp, Zoom - was immer Sie wünschen
- Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber, deshalb verstehen wir beide Seiten
- Transparenz: Ein Anwalt kostet Geld - ein guter Anwalt ist es auch wert. Wir informieren Sie über unsere Kosten, bevor wir mit der Arbeit beginnen. Und wenn wir die Kosten anfangs nicht genau beziffern können, weil sich im Laufe des Mandats neue Streitpunkte ergeben oder eine Einigung auch über bisher nicht streitige Punkte erzielt wird, informieren wir Sie über die weiteren Kosten, sobald absehbar ist, ob und in welcher Höhe sie anfallen
- Sie haben von Anfang bis Ende Ihres Falls denselben Ansprechpartner. So lernen wir uns kennen, so entsteht Vertrauen
- Kostenlose Ersteinschätzung: Sie schildern uns Ihren Fall - kurz und knapp. Und wir sagen Ihnen, ob wir Ihnen helfen oder Sie sich einen Anwalt sparen können. Wenn es weitergeht, entstehen Kosten. Darüber informieren wir Sie
Tipp: Wir kooperieren mit allen Rechtsschutzversicherungen. Und wenn Sie noch keine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht abgeschlossen haben, sollten Sie dies sofort tun. Arbeitsrecht kann sehr teuer werden, schließlich geht es um Ihren Arbeitsplatz oder Ihr Unternehmen. Außerdem gilt im Arbeitsrecht die Besonderheit, dass grundsätzlich jede Partei die Kosten ihres eigenen Rechtsanwalts tragen muss, auch wenn sie den Rechtsstreit nicht veranlasst hat oder im Recht ist.
Arbeitnehmer, Führungskräfte und Geschäftsführer
Wir beraten Arbeitnehmer in jeder Phase ihres Arbeitsverhältnisses. Vor Abschluss des Arbeitsvertrags, bei Problemen im Arbeitsalltag oder bei Beendigung durch Kündigung, Befristung oder Aufhebungsvertrag.
Auch Führungskräfte, leitende Angestellte und Geschäftsführer sind bei uns in besten Händen. Wir verhandeln Ihre Verträge, beantworten Ihre Fragen zum Arbeits- oder Gesellschaftsrecht, lösen Ihre Konflikte mit Kollegen oder Vorgesetzten und helfen Ihnen, wenn Sie gekündigt oder abberufen werden. In der Regel lautet unsere Devise: Verhandeln statt prozessieren. Wir streben eine außergerichtliche Einigung auf Augenhöhe an - schnell, pragmatisch und diskret, ohne Ansehensverlust für eine der Parteien. Und wenn wir uns einmal nicht einigen können, vertreten wir Sie vor Gericht.
Was wir können, was wir Ihnen bieten: ein kleiner Auszug
Kündigung erhalten? So verhalten Sie sich richtig, wenn Ihr Arbeitsvertrag gekündigt wurde
- Auch wenn es schwerfällt (und banal klingt): Behalten Sie die Nerven, bleiben Sie ruhig und liefern Sie keinen weiteren Kündigungsgrund. Also bitte keinen Dampf im Betrieb ablassen oder sich selbst beurlauben
- keine Erklärungen abgeben, nichts unterschreiben
- Sie haben nur drei Wochen Zeit, sich mit dem Arbeitgeber zu einigen oder eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Ohne Klage gilt die Kündigung nach drei Wochen als wirksam und kann nicht mehr angegriffen werden
- Wir beraten Sie, ob und wie Sie sich gegen die Kündigung wehren können und sollten. Von aussichtslosen oder zu teuren Klagen raten wir ab. In allen anderen Fällen entscheiden wir gemeinsam mit Ihnen, ob wir innerhalb der 3-Wochen-Frist noch verhandeln oder sofort klagen
Wir helfen übrigens bei allen Arten von Kündigungen:
- bei einer außerordentlichen fristlosen Kündigung, die das Arbeitsverhältnis sofort beendet
- bei einer ordentlichen fristgerechten Kündigung, die Ihr Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Kündigungsfrist auflöst
- bei einer Änderungskündigung: Hier kündigt der Arbeitgeber den bisherigen Arbeitsvertrag und bietet Ihnen gleichzeitig an, einen neuen Arbeitsvertrag zu geänderten, meist schlechteren Bedingungen anzunehmen
Bekomme ich bei einer Kündigung immer eine Abfindung?
Nein, grundsätzlich haben Sie bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag keinen Anspruch auf eine Abfindung. Es ist vielmehr Verhandlungssache, ob und in welcher Höhe eine Abfindung gezahlt wird. Je „lästiger“ Sie Ihrem Chef sind, desto eher wird er Ihnen eine Abfindung zahlen. Die Höhe der Abfindung hängt von vielen Faktoren ab, z.B. der Dauer der Betriebszugehörigkeit, der Höhe des Gehalts und davon, ob Sie noch Anspruch auf Sonderzahlungen haben oder Kündigungsschutz genießen. Wir sind erfahrene Fachanwälte und wissen, wie man Abfindungen verhandelt.
Was tun bei einer Abmahnung?
Eine allgemeingültige Antwort gibt es nicht. Manchmal ist es sinnvoll, den Arbeitgeber aufzufordern und notfalls zu verklagen, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen. In anderen Fällen ist es ratsam, zunächst nichts zu unternehmen und abzuwarten, um das Arbeitsverhältnis nicht weiter zu belasten. Sollte Ihnen später gekündigt werden, können wir die Abmahnung immer noch angreifen. Sie sehen, jeder Fall ist anders, wir beraten Sie gerne.
Vorsicht vor Aufhebungsverträgen
Aufhebungsverträge sind beliebt - vor allem bei Arbeitgebern: Sie können damit ein Arbeitsverhältnis schnell und geräuschlos beenden, ohne Kündigungsfristen einhalten, Kündigungsgründe angeben, den Betriebsrat anhören oder die Zustimmung einer Behörde einholen zu müssen.
Aber auch für Arbeitnehmer kann ein Aufhebungsvertrag vorteilhaft sein - zum Beispiel, wenn der Arbeitgeber im Gegenzug auf eine Kündigung verzichtet oder anbietet, eine Abfindung zu zahlen.
Es drohen aber auch Nachteile, zum Beispiel eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld. Wir helfen Ihnen, Fehler zu vermeiden und das Beste für Sie herauszuholen.
Alles rund ums Arbeitszeugnis
Sie haben Fragen zu Ihrem Zeugnis, wollen wissen, ob es gut oder schlecht ist? Dann können wir Ihnen weiterhelfen. Arbeitszeugnisse können Lücken oder andere negative Bewertungen enthalten, die ein Laie auf den ersten Blick nicht erkennt - ein Personalchef aber schon. Wir prüfen Ihr Zeugnis und setzen uns bei Bedarf für Korrekturen beim Arbeitgeber ein.
Wobei wir Ihnen noch helfen können:
- Bestellung, Abberufung und Entlastung von Geschäftsführern
- Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen
- Arbeitszeit und Überstunden
- Aktienoptionen, Bonus, Sonderzahlungen, Tantiemen
- Arbeitnehmerhaftung
- Arbeitnehmerüberlassung und Leiharbeit
- Arbeitsunfähigkeit und Entgeltfortzahlung
- Befristung und Entfristungsklage
- Datenschutz
- Direktionsrecht, Weisung und Versetzung
Arbeitgeber
Sie kümmern sich ums Geschäft, wir uns um Ihre Mitarbeiter
Wir unterstützen Arbeitgeber bei allen Problemen und Fragen rund um das Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht. Kompetent und diskret, schnell und unkompliziert - quasi als externe Personalabteilung, die immer zur Stelle ist, wenn sie gebraucht wird.
Wir gestalten für Sie Arbeitsverträge oder Betriebsvereinbarungen, beraten Sie bei Umstrukturierungen, setzen Betriebsänderungen um, führen Verhandlungen mit dem Betriebsrat oder vertreten Sie bei personellen Maßnahmen wie Einstellungen, Abmahnungen oder Kündigungen.
Sprechen Sie uns an. Gerne überzeugen wir Sie in einem persönlichen Gespräch von unseren Leistungen und unserem Know-how.
Was wir können, was wir Ihnen bieten: ein kleiner Auszug
Sie müssen einen Mitarbeiter entlassen?
Wenn Sie leider einen Mitarbeiter entlassen müssen, sollten Sie sich bereits vor Ausspruch der Kündigung an uns wenden - und nicht erst, wenn Sie verklagt werden. Warum?
- Erstens, weil bei Kündigungen wichtige Fristen und Formalitäten zu beachten sind. Wenn Sie dabei Fehler machen, können diese oft nicht mehr korrigiert werden. Das kann teuer werden, weil die Kündigung unwirksam ist und Sie entweder eine höhere Abfindung anbieten oder erneut kündigen und das Gehalt bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zahlen müssen
- Zweitens, weil wir oft durch Verhandlungen eine Einigung mit Ihrem Mitarbeiter erzielen und so ein langwieriges und teures Gerichtsverfahren vermeiden können
- Und drittens, weil Sie als Arbeitgeber in einem Prozess immer die Kündigungsgründe darlegen und beweisen müssen. Deshalb ist es ratsam, den Sachverhalt im Vorfeld durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht ermitteln und gerichtsfest dokumentieren zu lassen
Beispiele aus der Praxis, die zeigen, welche Fallstricke bei Kündigungen lauern können:
- Bei einer betriebsbedingten Kündigung müssen Sie als Arbeitgeber zunächst darlegen und beweisen können, dass, wann und wie Sie eine unternehmerische Entscheidung getroffen und umgesetzt haben, die zum Wegfall des Arbeitsplatzes geführt hat. Sind mehrere vergleichbare Arbeitnehmer von dieser Entscheidung betroffen, müssen Sie außerdem darlegen und beweisen, dass Sie eine Sozialauswahl nach den gesetzlichen Vorschriften durchgeführt haben
- Eine fristlose Kündigung kommt nur bei erheblichen Pflichtverletzungen Ihres Arbeitnehmers in Betracht. Wenn Sie von einer solchen Pflichtverletzung Kenntnis erlangen, haben Sie nur zwei Wochen Zeit, um eine fristlose Kündigung auszusprechen. Hier ist also Eile geboten. Nach Ablauf der 2-Wochen-Frist kann allenfalls noch ordentlich mit Kündigungsfrist gekündigt werden
- Eine verhaltensbedingte Kündigung setzt regelmäßig voraus, dass Ihr Arbeitnehmer schuldhaft gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstößt, obwohl Sie ihn in der Vergangenheit bereits wegen ähnlicher Pflichtverletzungen abgemahnt haben. Wer ohne vorherige Abmahnung kündigt, obwohl sie erforderlich ist, oder umgekehrt abmahnt, obwohl der Vorfall bereits für eine Kündigung ausreicht, hätte vorher besser einen Fachanwalt für Arbeitsrecht um Rat gefragt
Gibt’s Probleme mit dem Betriebsrat?
Wir kennen uns aus im Betriebsverfassungs- und Tarifrecht. Wir beraten Sie bei Betriebsänderungen, entwerfen Betriebsvereinbarungen oder verhandeln mit dem Betriebsrat über Interessenausgleich und Sozialplan. Kommt es zu keiner Einigung, vertreten wir Sie selbstverständlich auch vor der Einigungsstelle oder dem Arbeitsgericht.
Betriebsräte gut vertreten und geschult
Sie wollen einen Betriebsrat gründen?
Haben Sie bereits einen Betriebsrat gebildet und möchten sich im Arbeitsrecht oder Betriebsverfassungsrecht schulen lassen - in Ihrem Betrieb oder bei uns in unseren modernen Kanzleiräumen in zentraler Lage in Frankfurt am Main?
Plant Ihr Arbeitgeber eine Betriebsänderung, sollen Sie sich zu einer Massenentlassungsanzeige äußern oder müssen Sie über einen Interessenausgleich und Sozialplan verhandeln?
Oder droht eine Betriebsstilllegung und Sie wollen die Belegschaft darüber in einer Betriebsversammlung informieren?
Dann wenden Sie sich an uns - wir sind die richtigen Anwälte für Sie:
- Wir kennen die Rechtslage, können verhandeln und wissen, welche Forderungen Sie noch durchsetzen können und welche Angebote des Arbeitgebers Sie nicht ausreizen sollten
- Wir verstehen die Sprache, die Sorgen und die Erwartungen Ihrer Kollegen. Wir erklären verständlich und ohne Umschweife, was Sache ist, was droht und was noch zu retten ist
- wenn gewünscht und sinnvoll, tauschen wir uns mit der Gewerkschaft, der Agentur für Arbeit oder der Lokalpresse aus