Arbeitsrecht
Arbeitnehmer, Führungskräfte und Beamte
Wir kennen Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer. Das sollten Sie auch
Wir beraten Arbeitnehmer in jeder Phase ihres Arbeitsverhältnisses. Vor Abschluss des Arbeitsvertrags, bei Problemen im Arbeitsalltag oder bei Beendigung durch Kündigung, Befristung oder Aufhebungsvertrag.
Auch Führungskräfte, leitende Angestellte und Geschäftsführer sind bei uns in besten Händen. Wir verhandeln Ihre Verträge, beantworten Ihre Fragen zum Arbeits- oder Gesellschaftsrecht, lösen Ihre Konflikte mit Kollegen oder Vorgesetzten und helfen Ihnen, wenn Sie gekündigt oder abberufen werden.
Schließlich unterstützen wir auch Beamte bei Problemen mit ihrem Dienstherrn. Wenn gegen Sie ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden ist, Sie versetzt werden sollen oder es Streit um Ihre Einstufung, Beförderung oder Beurteilung gibt, sprechen Sie uns an. Aufgrund unserer Erfahrung im Beamtenrecht wissen wir, was zu tun ist, um Ihre Rechte zu wahren.
- Auch wenn es schwerfällt (und banal klingt): Nerven bewahren und ruhig bleiben, liefern Sie keinen weiteren Kündigungsgrund
- Keine Erklärungen abgeben, nichts unterschreiben
- Sie haben nur drei Wochen Zeit, sich mit dem Arbeitgeber zu einigen oder eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Ohne Klage gilt die Kündigung nach drei Wochen als wirksam und kann nicht mehr angegriffen werden
- Wir beraten Sie, ob und wie Sie sich gegen die Kündigung wehren können und sollten. Von aussichtslosen oder zu teuren Klagen raten wir ab. In allen anderen Fällen entscheiden wir gemeinsam mit Ihnen, ob wir innerhalb der 3-Wochen-Frist noch verhandeln oder sofort klagen
Bekomme ich bei einer Kündigung immer eine Abfindung?
Nein, grundsätzlich haben Sie bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag keinen Anspruch auf eine Abfindung. Es ist vielmehr Verhandlungssache, ob und in welcher Höhe eine Abfindung gezahlt wird. Je „lästiger“ Sie Ihrem Chef sind, desto eher wird er Ihnen eine Abfindung zahlen. Die Höhe der Abfindung hängt von vielen Faktoren ab, z.B. der Dauer der Betriebszugehörigkeit, der Höhe des Gehalts und davon, ob Sie noch Anspruch auf Sonderzahlungen haben oder Kündigungsschutz genießen. Wir sind erfahrene Fachanwälte und wissen, wie man Abfindungen verhandelt.
Was tun bei einer Abmahnung?
Eine allgemeingültige Antwort gibt es nicht. Manchmal ist es sinnvoll, den Arbeitgeber aufzufordern und notfalls zu verklagen, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen. In anderen Fällen ist es ratsam, zunächst nichts zu unternehmen und abzuwarten, um das Arbeitsverhältnis nicht weiter zu belasten. Sollte Ihnen später gekündigt werden, können wir die Abmahnung immer noch angreifen. Jeder Fall ist anders, wir beraten Sie gerne.
Vorsicht bei Aufhebungsverträgen
Aufhebungsverträge sind beliebt - vor allem bei Arbeitgebern: Sie können damit ein Arbeitsverhältnis schnell und geräuschlos beenden, ohne Kündigungsfristen einhalten, Kündigungsgründe angeben, den Betriebsrat anhören oder die Zustimmung einer Behörde einholen zu müssen.
Aber auch für Arbeitnehmer kann ein Aufhebungsvertrag vorteilhaft sein - zum Beispiel, wenn der Arbeitgeber im Gegenzug auf eine Kündigung verzichtet oder anbietet, eine Abfindung zu zahlen. Es drohen aber auch Nachteile, zum Beispiel eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld.
Wir helfen Ihnen, Fehler zu vermeiden und das Beste für Sie herauszuholen.
Alles rund ums Arbeitszeugnis
Sie haben Fragen zu Ihrem Zeugnis, wollen wissen, ob es gut oder schlecht ist? Dann helfen wir Ihnen weiter. Arbeitszeugnisse können Lücken oder andere negative Bewertungen enthalten, die ein Laie nicht auf den ersten Blick erkennt - ein Personalchef aber schon. Wir prüfen Ihr Zeugnis und setzen uns, wenn erforderlich, für Korrekturen beim Arbeitgeber ein.
Ihre Daten in sicheren Händen: Wir können auch Beschäftigtendatenschutz
Der Schutz personenbezogener Daten spielt im Arbeitsverhältnis eine immer größere Rolle. Ob es um die Erhebung, Speicherung oder Weitergabe von Daten geht – Arbeitnehmer haben ein Recht auf den Schutz ihrer persönlichen Daten. Viele Beschäftigte wissen jedoch nicht, welche Daten erhoben werden dürfen und welche Datenschutzrechte sie haben. Wir informieren Sie darüber, welche Daten der Arbeitgeber über Sie erheben, verwenden und an Dritte weitergeben darf. Bei Bedarf setzen wir Ihre Auskunfts- und Löschungsansprüche durch und zeigen Datenschutzverstöße an. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Wobei wir Ihnen noch helfen können:
- Bestellung, Abberufung und Entlastung von Geschäftsführern
- Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen
- Arbeitszeit und Überstunden
- Aktienoptionen, Bonus, Sonderzahlungen, Tantiemen
- Arbeitnehmerhaftung
- Arbeitnehmerüberlassung und Leiharbeit
- Arbeitsunfähigkeit und Entgeltfortzahlung
- Befristung und Entfristungsklage
- Direktionsrecht, Weisung und Versetzung
- Beratung und Vertretung von Beamten
Überzeugt? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.