Bankrecht

Rechtsanwalt Marco Pape ist ausgebildeter Bankkaufmann und war mehrere Jahre in diesem Beruf tätig. Er kennt die Bankpraxis und kann Ihnen bei Rechtsstreitigkeiten mit Ihrer Bank oder Sparkasse helfen.

Im Bankrecht sind wir u. a. in folgenden Bereichen für Sie tätig:

Immobiliendarlehen

Wenn das Eigenkapital nicht für den Kaufpreis einer Immobilie ausreicht, kommt die Bank ins Spiel. Dann gilt es: Erst beraten lassen, dann Kreditvertrag unterschreiben.

Schließen Sie keinen Darlehensvertrag ab, den sie nicht in allen Einzelheiten verstehen. Werden Sie hellhörig, wenn der Bankberater Ihnen ungefragt ein „Forward-Darlehen“ oder „Zins-Cap-Darlehen“ empfiehlt – oder eine Zwischenfinanzierung, die Sie womöglich gar nicht benötigen, aber mit hohen Bereitstellungszinsen vergüten müssen.

Diese Fragen stellt der Bankberater wahrscheinlich auch nicht: Können Sie das Darlehen auch noch zurückzahlen, wenn die Zinsen nach Ablauf der Zinsbindung in 10 oder 15 Jahren gestiegen sind? Haben Sie überhaupt ausreichend Eigenkapital für eine langfristige Finanzierung? Was passiert, wenn unvorhergesehen Arbeitslosigkeit eintritt – oder Berufsunfähigkeit? Oder verlangt die Bank neben der Grundschuld weitere Sicherheiten, die Sie oder den jeweiligen Sicherungsgeber finanziell überfordern, die Bank dafür aber erheblich übersichern würden?

Hierüber und über weitere Fallstricke wird die Bank Sie nicht aufklären – wir schon. Melden Sie sich einfach bei uns, wir helfen gerne.

Banken-AGB und Widerrufsbelehrungen

Immer wieder ergibt sich aus höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass allgemeine Geschäftsbedingungen von Banken unwirksam sind oder z.B. das über Verbraucher-Widerrufsrechte nicht richtig belehrt wird. Aus solchen Entscheidungen können Rechtsansprüche von Bankkunden folgen, etwa gerichtet auf die Erstattung von zu Unrecht bezahlten Gebühren oder sogar auf die Widerrufbarkeit von umfangreichen Darlehensverträgen. Ein Widerruf ist vor allem dann interessant, wenn Sie einen Darlehensvertrag zu einem Zinssatz abgeschlossen haben, der über dem heutigen Zinsniveau liegt. Es kann sich daher lohnen, die Widerrufsbelehrungen in Kreditverträgen prüfen zu lassen – vorausgesetzt, Sie möchten und können das Darlehen auch vollständig ablösen.

Bankkartenmissbrauch und Phishing

Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Girokonten und Zahlungskarten kommen häufig vor, etwa bei Phishing oder Kartenmissbrauch durch Diebstahl oder Ausspähen der PIN. Wir vertreten Sie, wenn sich Ihre Bank oder Sparkasse zu Unrecht weigert, die Kontobelastungen wieder gutzuschreiben.

Immobiliendarlehen

Wenn das Eigenkapital nicht für den Kaufpreis einer Immobilie ausreicht, kommt die Bank ins Spiel. Dann gilt es: Erst beraten lassen, dann Kreditvertrag unterschreiben.

Schließen Sie keinen Darlehensvertrag ab, den sie nicht in allen Einzelheiten verstehen. Werden Sie hellhörig, wenn der Bankberater Ihnen ungefragt ein „Forward-Darlehen“ oder „Zins-Cap-Darlehen“ empfiehlt – oder eine Zwischenfinanzierung, die Sie womöglich gar nicht benötigen, aber mit hohen Bereitstellungszinsen vergüten müssen.

Diese Fragen stellt der Bankberater wahrscheinlich auch nicht: Können Sie das Darlehen auch noch zurückzahlen, wenn die Zinsen nach Ablauf der Zinsbindung in 10 oder 15 Jahren gestiegen sind? Haben Sie überhaupt ausreichend Eigenkapital für eine langfristige Finanzierung? Was passiert, wenn unvorhergesehen Arbeitslosigkeit eintritt – oder Berufsunfähigkeit? Oder verlangt die Bank neben der Grundschuld weitere Sicherheiten, die Sie oder den jeweiligen Sicherungsgeber finanziell überfordern, die Bank dafür aber erheblich übersichern würden?

Hierüber und über weitere Fallstricke wird die Bank Sie nicht aufklären – wir schon. Melden Sie sich einfach bei uns, wir helfen gerne.

Falschberatung

Banken und Sparkassen wollen Geld verdienen. Die Kundenbetreuer sind also nicht nur Berater, sondern auch Verkäufer: Sie empfehlen häufig hauseigene Produkte, um Provisionen zu verdienen. Die Anlageziele des Kunden bleiben hierbei oft außer Acht. Ob auch Sie falsch beraten worden sind und deshalb Schadensersatz verlangen können, prüfen wir gerne. Bereiten Sie einfach die relevanten Unterlagen vor und vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

Kreditkündigung

Falls Ihre Bank oder Sparkasse Ihren Darlehensvertrag gekündigt hat und das Darlehen zurückfordert, prüfen wir, ob die Kündigung wirksam ist. Eine unwirksame Kündigung weisen wir zurück und verlangen Fortsetzung des Vertrags. Ist die Kündigung wirksam, versuchen wir, vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eine außergerichtliche Einigung mit Ihrer Bank oder Sparkasse zu erzielen. Sprechen Sie uns an, wir helfen gerne.

Ihr Ansprechpartner
Pape
Marco Pape
Rechtsanwalt | Partner

069-29 72 34 70
pape@rpt.legal

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